Die Sicherheitsprüfung, kurz SP genannt, dient bei großen, schweren Fahrzeugen dazu, auch zwischen zwei HU-Terminen
durch Fachleute die sicherheitsrelevanten Bauteile sowie im besonderen die verschleiß- und reparaturanfälligen
Bauteile zu prüfen.
Diese Untersuchung ist vorgeschrieben für Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr 40 km/h, für Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen von mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Auch Anhänger mit mehr als 10 t zulässigem Gesamtgewicht und Kraftomnibusse,
sowie andere Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen sind SP-pflichtig.
§41 BOKraft
Kraftomnibusse, Taxen und Mietwagen müssen zu einer jährlichen Hauptuntersuchung mit speziellen Prüfpunkten.
Dies bedeutet, dass grundsätzlich Kraftomnibusse, Taxen und Mietwagen, die der entgeltlichen Beförderung von
Personen dienen, im Rahmen der jährlichen Hauptuntersuchung zusätzlich gemäß den Prüfpunkten der BOKraft untersucht werden müssen. (§41 BOKraft)